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Wohn-ABC

In diesem Bereich finden Sie einige oft auftauchende Fragen bezügl. relevanten Begriffen rund ums Wohnen.

Abmahnung
Verstößt der Vermieter oder der Mieter gegen gesetzliche oder vertragliche Regelungen, muss er abgemahnt werden, bevor weitere Konsequenzen drohen.
Beispielsweise mahnt der Vermieter den Mieter wegen zu lauter Musik ab und droht ihm mit Kündigung. Der Mieter kann den Vermieter wegen falscher Heizkostenvorauszahlungen abmahnen, bevor er Rückzahlungen verlangt. Die Abmahnung muss die Beanstandung so genau bezeichnen, dass der Abgemahnte sein Verhalten nach ihr richten kann.

Betriebskosten
Betriebskosten sind Kosten, die durch den Gebrauch eines Gebäudes laufend entstehen. Das sind zum Beispiel Wartungs- und Reinigungskosten, aber nicht Reparatur- und Instandhaltungskosten.
Gemäß der II. Berechnungsverordnung sind Betriebskosten Kosten hauptsächlich für:

· laufende öffentliche Lasten des Grundstücks
· die Wasserversorgung und Entwässerung
· Betrieb des Aufzugs
· Straßenreinigung und Müllabfuhr
· Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung
· Gartenpflege
· Beleuchtung
· Schornsteinreinigung
· Sach- und Haftpflichtversicherung
· Hauswart
· Antennenbetrieb
· Waschmaschinenbetrieb

Hinzu kommen die Betriebskosten für Heizung und Warmwasser, die aber verbrauchsabhängig abgerechnet werden müssen.

Eigenheimzulage Seit dem 01.01.1996 wird die Bildung von selbstgenutztem Wohneigentum vom Staat durch Gewährung einer sogenannten Eigenheimzulage gefördert. Die gesetzliche Grundlage bildet das Eigenheimzulagengesetz, welches den davor geltenden § 10 e EStG ersetzt. Dem Bürger wird dabei nicht etwa eine Steuervergünstigung gewährt, sondern es fließen ihm innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen für den Zeitraum von 8 Jahren finanzielle Mittel zu.

Indexmietvertrag
In einem Indexmietvertrag ist der Mietpreis an die Preissteigerung anderer Güter gekoppelt, zum Beispiel an den Lebenhaltungskostenindex.
Zusätzliche Mieterhöhungen nach den Paragrafen 2 und 5 des Miethöhegesetzes (MHG) sind nicht möglich. Mieterhöhungen nach einer Modernisierung nach Paragraf 3 MHG dagegen sind zulässig, wenn der Vermieter gezwungen war, eine Modernisierung durchzuführen.

Mietpreiserhöhung
In Paragraf 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes ist die Mietobergrenze und somit der Tatbestand der Mietpreisüberhöhung festgelegt.
Die Miete ist zu teuer und somit unzulässig, wenn sie 20 Prozent über der ortsüblichen Miete liegt. Von Mietwucher ist die Rede, wenn 50 Prozent zuviel Miete verlangt wird. Das ist nach Paragraf 302 a Strafgesetzbuch unter Strafe gestellt.
Formal sind Mieterhöhungen im Gesetz zur Regelung der Miethöhe festgeschrieben.

Tipp: Die 217 wichtigsten Mietminderungsgründe finden Sie übrigens hier.

Grundsätzlich gilt: Die Mieterhöhungsforderung muss schriftlich erfolgen, unterschrieben werden, eine stichhaltige Begründung enthalten. Das kann ein Expertengutachten sein, drei Vergleichsmietwohnungen oder die Anpassung an den Mietspiegel.
In Index- oder Staffelmietverträgen ist die Mieterhöhung schon im Mietvertrag vorgesehen.

Nettokaltmiete
Mietanteil ohne Heiz- und Warmwasserkosten sowie gesondert abzurechnende Nebenkosten.

Staffelmietvertrag
In einem Staffelmietvertrag werden jährliche Mietsteigerungen im Voraus genau (nicht in Prozent) festgelegt. Seit der Mietrechtsreform 2001 gelten diese Verträge unbefristet. Die Miete erhöht sich so jährlich, dafür sind zusätzliche Mieterhöhungen ausgeschlossen. Die Betriebskosten dürfen aber, wenn das vertraglich vereinbart wurde, angepasst werden.

© SVZ